Anliegen in Bezug auf Ihre Besch?ftigungsbedingungen oder lokale Arbeitsplatzangelegenheiten wie Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen oder der F¨¹hrungskraft, Disziplinarmassnahmen, korrekte und rechtzeitige Zahlung von Entgelten und Zusatzleistungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Speak Up-Richtlinie. Sie sollten in der Regel Ihrem lokalen Vorgesetzten oder dem lokalen Head of People & Culture gemeldet und vor Ort gekl?rt werden.
Wenn Sie sich nicht wohl dabei f¨¹hlen, Ihr Anliegen innerhalb der lokalen Meldewege anzusprechen oder die Angelegenheit nicht zufriedenstellend gel?st wird, nutzen Sie bitte das Speak Up-System, um Ihr Anliegen zu melden.
Untersuchungsprozess
Ihr Anliegen, das Sie ¨¹ber das Online-System oder die Hotline an das Speak-Up-System vorbringen, wird von einer externen Anwaltskanzlei gepr¨¹ft, um bei der Untersuchung Interessenkonflikte auszuschlie?en, bevor die Meldung an den Head of Group Internal Audit (Leiter der internen Revision der 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ Group) weitergegeben oder an die zust?ndigen 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ Gremien weitergeleitet wird.
Der Head of Group Internal Audit (i) nimmt alle Meldungen auf und best?tigt sie innerhalb von sieben Tagen, (ii) pr¨¹ft die Schwere und Glaubw¨¹rdigkeit der Meldung und (iii) legt die geeigneten Massnahmen fest. Einige Meldungen k?nnen ohne Untersuchung gel?st werden.
Der Head of Group Internal Audit kann Ihre Meldung mit dem 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ Business Integrity Committee oder dem 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ Audit & Risk Committee und allen leitenden Mitgliedern der Gesch?ftsf¨¹hrung besprechen. Der Head of Group Internal Audit kann auch externe Pr¨¹fer, Ermittler und/oder Rechtsberater hinzuziehen, um bei der Untersuchung und Analyse ihrer Ergebnisse Unterst¨¹tzung zu erhalten.
Falls eine Untersuchung einen Verstoss gegen die 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ Richtlinien und/oder Gesetze und andere Vorschriften ergibt, werden geeignete Abhilfemassnahmen ergriffen. Soweit rechtlich m?glich und je nach den Umst?nden wird 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ Sie ¨¹ber die geplanten oder ergriffenen Massnahmen im Anschluss an die Meldung sowie ¨¹ber die Gr¨¹nde f¨¹r diese Massnahmen informieren.
Schutz ¨C keine Repressalien gegen Meldende
Wenn Sie 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ in gutem Glauben ein Anliegen melden, stellen wir sicher, dass Sie aufgrund einer Speak Up-Meldung nicht diskriminiert werden oder Repressalien gegen Sie ergriffen werden.
Nationale Gesetze, die gegebenenfalls einen besseren Schutz f¨¹r Sie als Ergebnis der Speak Up-Meldung und der Untersuchung bieten, erg?nzen diese Richtlinie und haben ihr gegen¨¹ber Vorrang.
Repressalien sind alle direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen, die der meldenden Person ungerechtfertigte Nachteile zuf¨¹gen oder zuf¨¹gen k?nnen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie wegen der Meldung oder Teilnahme an einer Untersuchung Repressalien ergriffen wurden, sollten Sie dies unverz¨¹glich dem Head of Group Internal Audit (siehe Kontaktdaten unten) oder ¨¹ber das Speak Up-System melden. Alle derartigen Meldungen werden ebenfalls vertraulich untersucht.
Alternative Meldem?glichkeiten: Meldung an Beh?rden
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, k?nnen Sie Ihr Anliegen statt an 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ auch an den in Ihrem Land verf¨¹gbaren externen Meldekanal richten. Der externe Meldekanal wird von einer lokalen Beh?rde in Ihrem Land verwaltet und erm?glicht eine Meldung ?hnlich der internen Meldung an 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ.
Informationen dar¨¹ber, welche Beh?rde den externen Meldekanal verwaltet, finden Sie auf der Website "Verantwortungsvolles Gesch?ftsverhalten & Speak Up" Ihres Landes.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen zuerst an 51³Ô¹ÏÍøºÚÁÏ zu melden.
Personenbezogene Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die ¨¹ber das Speak Up-System ¨¹bermittelt werden, erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung und des d?nischen Datenschutzgesetzes.